Gutachten

DAS GUTACHTEN

Je transparenter und nachvollziehbarer ein Gutachten auch für einen Laien ist, um so besser ist es. Es gilt, ein Gutachten entsprechend den allgemeinen Grundsätzen der Wertermittlungspraxis nachvollziehbar und nachprüfbar, gewissenhaft und neutral, unabhängig und unparteilich sowie persönlich zu erstellen. Nur unter strenger Beachtung dieser Grundsätze ist ein Sachverständiger nachhaltig in der Lage, sachlich korrekte Gutachten zu erstellen.

BEWERTUNGSANLÄSSE

Es gibt verschiedene Gründe für die Erstellung eines Wertgutachtens, z.B.:

  • An- und Verkauf von Immobilien
  • Beleihung von Immobilien
  • Vermögensübersicht
  • Vermögensauseinandersetzung (Scheidung, Erbfall o. Ä. )
  • Wertermittlung für steuerliche Zwecke (z.B. Erbschaftssteuerreformgesetz)
  • Zwangsversteigerung
  • Mietstreitigkeiten
  • Immobilienbewertung für Unternehmen (Bilanzierung nach IFRS)

WER GIBT EIN GUTACHTEN IN AUFTRAG?

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Steuerberater und Rechtsanwälte
  • Banken und Versicherungen
  • Gerichte, Öffentliche Verwaltung etc.

Grundlagen für die Gutachtenerstellung sind der Auftrag und die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB).

ABLAUF

KONTAKT

Bitte setzen Sie sich telefonisch, per Fax oder E-Mail mit mir in Verbindung. Am Telefon können erste Fragen sofort geklärt werden.

AUFTRAG/VERTRAG

Nach Erteilung des Auftrags werden die ausgehändigten Unterlagen von mir überprüft und eventuell fehlende angefordert. Je nach Art der Bewertung kommen weitere Unterlagen, wie zum Beispiel Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis, Altlastenkataster oder spezielle Auskünfte bei entsprechenden Behörden hinzu. Häufig müssen die Grundakten eingesehen werden, um eine sachgerechte Beurteilung zu ermöglichen.

ORTSBESICHTIGUNG

Die Beurteilung der Lage, des Grundstücks, der Nachbarbebauung sowie der Infrastruktur gehört ebenso in ein Gutachten wie die Beurteilung der eigentlichen Gebäude. Bei der Objektbesichtigung werden alle wertrelevanten Teile der Gebäude begutachtet. Hierfür ist wichtig, dass auch eventuelle Mieter über den Ortstermin von Ihnen informiert werden. Je nach Objekt nimmt die Besichtigung ein bis zwei Stunden Zeit in Anspruch.

GUTACHTENERSTELLUNG

Nach Vorlage aller Informationen und der Besichtigung der Immobilie erstelle ich Ihr Gutachten.
Sie erhalten von mir ein individuelles Gutachten, welches alle wertrelevanten Aspekte berücksichtigt. Ein Gutachten hat je nach Objekt und Rahmenbedingungen einen Umfang von rund 20-30 Seiten zuzüglich Anlagen. Die Anlagen bestehen aus Objektfotos, Lageplan, Grundrissen etc.