GRUNDLAGEN
Die Immobilienwirtschaft in Deutschland ist der mit Abstand größte Immobilienmarkt in Europa und somit von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung. Vor diesem Hintergrund sind zuverlässige Immobilienbewertungen für die Funktionsfähigkeit des Immobilienmarktes und der gesamten Volkswirtschaft von großer Wichtigkeit. Infolge der zunehmenden regulatorischen Anforderungen innerhalb der Finanzwirtschaft (Basel II, Pfandbriefgesetz, Beleihungswertermittlungsverordnung, Erbschaftssteuerreformgesetz) steigen auch die Anforderungen an die Immobiliensachverständigen, die die sachgerechte Bewertung von Immobilien vornehmen sollen.
Meine Philosophie ist klar und eindeutig: Es werden ausschließlich Immobilienbewertungen durchgeführt. Maklertätigkeiten und Finanzierungsberatungen werden bewusst unterlassen. Dadurch werden Interessenkonflikte vermieden und die komplexe Wertermittlungsthematik wird auf hohem Qualitätsstandard umgesetzt.
DIE WERTERMITTLUNG
Immobilien verzeichnen Wertsteigerungen und Wertverluste, deren Größenordnungen für Sie als Eigentümer wissenswert sind. Gründe für die Wertermittlung einer Immobilie können vielfältig sein. Der Eine benötigt eine Vermögensübersicht, ein Anderer möchte sich eine Verkaufs- bzw. Kaufabsicht erleichtern.
Wer eine Immobilie kauft, möchte sein Kapital sicher angelegt wissen.
Wer eine Immobilie verkauft, möchte einen marktgerechten Preis realisieren.
Bei der Wertermittlung von Immobilien sind zum einen fachliche und technische Kenntnisse zur Gutachtenerstellung unabdingbar, um zu einem sachgerechten Wert der Immobilien zu gelangen. Zum anderen muss das aktuelle Marktgeschehen beobachtet und angemessen berücksichtigt werden, denn letztendlich wird der Wert eines Objektes allein vom Grundstücksmarkt bestimmt.
EIN WICHTIGER HINWEIS:
Eine Grundstücksbewertung kann kein Bauschadensgutachten ersetzen. Geht es darum, Bauschäden oder die Kosten der Mängelbeseitigung festzustellen, dann benötigen Sie einen Bauschadensachverständigen. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Baumängel und Bauschäden kann Ihnen zum Beispiel die zuständige Handelskammer nennen.