Kosten

WAS KOSTET EIN GUTACHTEN?

1. PRIVATGUTACHTEN

Bei der Vergütung für ein Verkehrs- oder Beleihungswertgutachten stellt der Wert zum Wertermittlungsstichtag (Verkehrswert bzw. Beleihungswert) die jeweilige Berechnungsgrundlage dar.

Die Einordnung in die Normal- bzw. Schwierigkeitsstufe ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Durch diese Unterteilung wird der zusätzliche Aufwand bei bestimmten Wertgutachten gewürdigt. Die Schwierigkeitsstufe ist z.B. bei der Beschaffung von weiteren Unterlagen, bei unterschiedlichen Nutzungsarten oder bei der Berücksichtigung von mehreren Bewertungsstichtagen maßgeblich.
Hinzu kommen erforderliche Auslagen für die Beschaffung von relevanten Unterlagen sowie die jeweils geltende Mehrwertsteuer.

2. GERICHTSGUTACHTEN

Gerichtsgutachten werden ausschließlich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) auf Stundenbasis zzgl. Auslagen honoriert.